AKADEMIE FÜR SPORT & MANAGEMENT

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Wissenswertes für Vereine!

W.Steinwendner, StB

Steuerberater und Experte u.a. im Vereinswesen ist Werner Steinwendner, einer von drei Geschäftsführern von BKS Steuerberatung GmbH & Co KG mit drei Niederlassungen und gibt Vereine wertvolle Tipps im Bereich des Vereins- & Sponsoringwesens.

Wie sieht ein Sponsorvertrag aus?

Eine aktuelle Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats Linz zeigt erneut die strengen Maßstäbe auf, die bei Sponsorverträgen aus steuerlicher Sicht angelegt werde
n.

Sponsorzahlungen eines Unternehmens sind abzugsfähig, wenn sie „nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher bzw. betrieblicher Grundlage beruhen und als angemessene Gegenleistung die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung, die vereinbarten Werbeleistungen zu erbringen, angesehen werden können“.



Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Öffentliche Werbewirkung: der Gesponserte muss sich als Werbeträger für den Sponsor eignen und eine entsprechende breite Öffentlichkeit erreichen.

  • Abschluss von bindenden schriftlichen Vereinbarungen, wobei die Werbeleistung vom Sponsor auch erzwungen werden kann.

  • Angemessenes Verhältnis zur erzielten Werbewirkung (zB Aufschrift auf Sportkleidung, Sponsorname im Vereinsnamen).

  • Dokumentation der erbrachten Werbeleistungen zB durch Fotos, Medienberichte.

  • Werbemöglichkeiten bei kulturellen Veranstaltungen sind begrenzt. Daher muss der Sponsor angemessen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden (z.B. Werbung in Massenmedien, dass eine bestimmte Veranstaltung als Sponsor unterstützt wird).

  • Sponsorzahlungen an politische Parteien sind unter keinen Umständen absetzbar.