
AKADEMIE FÜR SCHUTZ, SICHERHEIT & KRIMINALISTIK
Modulinhalte "Forensisch psychiatrische Ansätze der Täterbegutachtung"
Referentin: Mag. Mercedes Haindl
- Standort und Aufgaben der Forensischen Psychiatrie im Strafrecht
- Täter und Täterinnen: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Besonderheiten
- Mütter und Frauen als Gewalttäterinnen
- Gewalt gegen Kinder und Kindstötungen (Filizide)
• Fahrlässige Tötungen und Gewalthandlungen mit Todesfolge
• Tötungen aus Rache
• Barmherzigkeitstötungen
• Partnertötungen
• Wahnhaft motivierte Kindstötungen (Capgras syndrom)
• Erweiterter Suizid und erweiterter Mord bei Frauen und Müttern
• Neonatizide: Tötung unter der Geburt: „Gretchenparagraph: § 79 StGB“, mildernde Umstände nur für die Mutter, nicht für den Vater
• Infantizide: Tötung eines Kindes bis zu 1 Jahr - Parrizide: Elterntötungen
- Gewalthandlungen an Familienfremden/Zufallsopfern
- Geisteskranke Gewalttäterinnen
- Amoktäterinnen
- Sexualstraftäterinnen
- Begutachtung der Zurechnungsunfähigkeit und verminderten Zurechnungsfähigkeit
• Prüfung der Voraussetzungen des § 287 StGB (Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung)
• Prüfung der Voraussetzungen des § 11 StGB (Zurechnungsunfähigkeit)
• Prüfung der Voraussetzungen des § 34 StGB (Besondere Milderungsgründe) - Begutachtung der Voraussetzung für die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorm Rechtsbrecher
• Beurteilung der geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad
• § 21/1 StGB: Täter war zurechnungsunfähig im Tatzeitpunkt
- Stationäre Maßnahmenunterbringung
- Bedingte Maßnahmenunterbringung mit Weisungen
• § 21/2 StGB: Täter war zurechnungsfähig im Tatzeitunkt
- Stationäre Maßnahmenunterbringung
- Bedingte Maßnahmenunterbringung mit Weisungen: selten, da nur bei einer bedingten Freiheitsstrafe möglich
• Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose: statistische vs intuitive Prognose, Prognoseinstrumente: Psychopathie Check Liste: PCL-R VRAG, SORAG,
Static 99, etc.
• § 22 StGB: Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit, der Verhandlungsfähigkeit und der Strafvollzugstauglichkeit
- Prüfung der Voraussetzungen des § 39 SMG: Aufschub des Strafvollzuges bei einem an Suchtmittel gewöhnten Verurteilten zum Absolvieren einer gesundheitsbezogenen Maßnahme