AKADEMIE FÜR SPORT, GESUNDHEIT & MANAGEMENT
Allgemeine Geschäftsbedingungen der "AFSM" Akademie für Sport, Gesundheit & Management
AGB-Inhalt
I. Geltungsbereich
II. Anmeldung zu Lehrgängen/Seminaren
III. Lehrgangs-/Seminarentgelt
IV. Stornobedingungen
V. Lehrgangs/-Seminarabsage
VI. Abschlussurkunde
VII. Haftung
VIII. Datenschutz & Datenschutzerklärung
IX. Adressänderung und Urheberrecht
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
XI. Sonstiges
I. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen und Angebote. Abweichungen hiervon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, wenn wir sie nicht ausdrücklich anerkennen. Dies gilt auch, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und/oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen und Angebote vorbehaltlos ausführen.
II. Anmeldung zu Lehrgängen/Seminaren
Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass sich der Kunde unter Verwendung unseres Anmeldeformulars, welches vollständig auszufüllen ist, für unsere Lehrgänge/Seminare ausschließlich online anmeldet.
Auf Grund dieser rechtsverbindlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer/in eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnung zur Einzahlung des Lehrgang-/Seminarbeitrages. Mit Einzahlung des Lehrgang-/Seminarentgeltes innerhalb der angegebenen Frist erfolgt die Reservierung des Lehrgang-/Seminarplatzes definitiv. Bei nicht fristgerechter Einzahlung sind wir berechtigt, den reservierten Seminarplatz an Personen in der Warteliste weiterzugeben. Sollte ein Lehrgang/Seminar bereits ausgebucht sein, erhalten Sie jedenfalls einen Platz auf der Warteliste und werden unverzüglich bei Freiwerden eines Lehrgangs-/Seminarplatzes von uns verständigt.
Bei Lehrgängen mit beschränkter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldung für die Reservierung des Lehrgangs-/Seminarplatzes maßgeblich.
III. Lehrgangs-/Seminarentgelt
Als Lehrgangs-/Seminarentgelt gilt jener Betrag, der bei der Ausschreibung des Lehrgangs oder des Seminar angegeben wird.
Eine Senkung oder Erhöhung ist jederzeit möglich.
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen in der Ausschreibung des Lehrgangs/Seminars angegeben sind, ist das Lehrgangs-/Seminarentgelt binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Faktura fällig.
Zahlung eines Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Die Teilnahmegebühr muss zur Gänze oder 50% der Lehrgangsgebühren (gem. dem Online-Anmeldeformular lt.Kundenwunsch) vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden.
Ausdrücklich wird vorbehalten, dass bei Zahlungsverzug des Kunden dieser für die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren nicht zugelassen ist, bis die zur Zahlung bereits fälligen Entgelte bezahlt sind.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir weiters berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 20,00 pro Mahnung sowie Zinsen in Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen.
IV. Stornobedingungen
Binnen 14 Tage (ab dem Tag der Anmeldung zum Lehrgang/Tagesseminar) gilt das 14-tägige/kostenlose Widerrufsrecht.
Wenn der Kunde zu einem Lehrgang/Tàgesseminar angemeldet ist und in der Folge nicht daran teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit sich ab dem 15. Tag (ab dem Tag der Anmeldung zum Lehrgang/Tagesseminar) kostenpflichtig abzumelden:
Bei einer Abmeldung bis 30 Tage vor Lehrbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Lehrgangs-/Seminarbeitrages. Bei einer Abmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Lehrbeginn wird dem Kursteilnehmer 80% des Lehrgangs-/Seminarbeitrages in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen Ersatzteilnehmer nennt. Diesfalls werden die Seminarunterlagen dem Kunden ebenfalls ausgefolgt.
Für den Fall, dass der Kunde durch Unfall oder Krankheit nachweislich die Mindestanwesenheit des jeweiligen Lehrganges nicht erfüllen kann und sich der Kunde vor Beginn des jeweiligen Lehrganges daher schriftlich abmeldet, wird eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Lehrgangs- bzw. Seminarbeitrages in Rechnung gestellt.
V. Lehrgangs-/Seminarabsage
Wir behalten uns die Absage des Seminars bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu acht Tage vor Lehrgangs-/Seminarbeginn vor und werden uns bemühen, Ersatztermine anzubieten. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser den bereits bezahlten Lehrgangs-/Seminarbeitrag wieder zurück.
Bei Ausfall eines Lehrgangs/Seminars oder Teilen davon durch Krankheit der jeweiligen Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Lehrgangs/Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten u.a. auch angesichts von Klausuren sowie bei Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
VI. Anwesenheitspflicht und Zeugnis
Sofern die Lehrgangsausschreibung nichts anderes vorsieht, gilt eine Mindestanwesenheit von 80% (gilt nicht bei Tagesseminaren) der in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen ausgewiesenen Unterrichtseinheiten bei allen Lehrgängen als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge und die Ausstellung eines Abschlussdiploms.
Duplikate der Urkunden oder eine Version in Englischer Sprache werden kostenpflichtig (€ 20,00) auch für vergangene Jahre ausgestellt.
VII. Haftung
Eine Haftung für Verletzungen des Kunden oder Schäden an Sachen des Kunden während der Lehrgänge/Seminare wird – soweit es sich nicht um eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Verursachung unsererseits handelt – jedenfalls ausgeschlossen.
Rauchen im Seminarbereich und der Konsum von Alkohol oder der Konsum berauschender Mittel in den Lehrgangs-/Seminarräumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Lehrgang/Seminar. Gleiches gilt bei schweren disziplinären Vergehen oder grobem Fehlverhalten. In derartigen Fällen ist in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.
VIII. Datenschutz & Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die BILDAK - Bildungsakademien erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung oder Erfüllung vorvertraglicher Leistungen auf Grund des Vertragsverhältnisses und/oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Die personenbezogen Daten werden nur im Unternehmen der BILDAK - Bildungsakademien verarbeitet und verwendet. Sollten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung Daten an Dienstleister weitergegeben werden, so verpflichtet die BILDAK - Bildungsakademien diese ebenfalls zur Einhaltung des DSGVO. An zur Auskunft berechtigte Stellen gibt die BILDAK - Bildungsakademien die Daten des Kunden nur weiter, insofern sie dazu gesetzlich oder per gerichtlichen Beschluss verpflichtet ist.
Soweit sensible personenbezogene Daten erhoben werden, wird die BILDAK - Bildungsakademien zuvor eine gesonderte freiwillige Einverständniserklärung einholen. Gleiches gilt für die Verwendung der Daten zum Zwecke des (Direkt-)Marketings.
Die erhobenen personenbezogen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Zwecke für die sie erhoben wurden nicht mehr notwendig sind und die Aufbewahrung nicht für die Erfüllung allfälliger Ansprüche, zu Dokumentation- und/oder Beweiszwecken oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften weiterhin erforderlich ist. Anstelle der Löschung wird die Verarbeitung eingeschränkt, wenn die personenbezogenen Daten für Beweiszwecke im Rahmen der Wahrnehmung einer der BILDAK - Bildungsakademien gesetzlich übertragenen Aufgabe weiter aufbewahrt werden müssen.
Den zuständigen Datenschutzkoordinator bzw. -beauftragten erreichen Sie unter:
BILDAK - Bildungsakademien e.U.
Hr. Thomas Radauer
Maxglaner Hauptstraße 72
A-5020 Salzburg
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft seitens der BILDAK - Bildungsakademien über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus hat der Kunde bei Verdacht des Missbrauchs das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
Soweit der Kontakt über die Internetpräsenz der BILDAK - Bildungsakademien erfolgt, wird auf die dort abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen,
Zur Datenschutzerklärung gelangen Sie hier...
IX. Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange der Lehrgang oder das Seminar nicht abgeschlossen ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugestellt und zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Die Lehr-/Seminarinhalte, insbesondere unsere Skripten/E-Books, sowie alle dem Kunden sonst überlassenen Unterlagen, bleiben stets unser geistiges und alleiniges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Vervielfältigung, etwa durch Nachdruck oder Kopieren oder sonstigen Vervielfältigungen oder Verbreitung unsere Lehrgangsunterlagen, bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Für sämtliche sich aus dem Lehrgangs-/Seminarverhältnis sowie der Rechtsbeziehung zwischen Lehrgangsleitung und Kunden sich unmittelbar oder mittelbare ergebende Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für die Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart.
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, gilt der Gerichtstand nach § 14 KSchG.
XI. Sonstiges
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündlichen Nebenabreden kommt nur bei schriftlicher Bestätigung Rechtsverbindlichkeit zu.
Soweit im Lehrgangs-/Seminarprogramm oder den Lehrgangs- oder Seminarunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lehrgangs-/Seminarbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Inhalt der Lehrgangs-/Seminarbedingungen hiervon nicht berührt. Es gilt sodann eine dem Zweck gleichwertige gesetzeskonforme Vereinbarung als vereinbart.